Akupunktur

In unserer Praxis besteht das Angebot der Akupunktur als Kassenleistung bei chronischen (mehr als sechs Monate) bestehenden unteren Rückenschmerzen oder Kniegelenkschmerzen bei Arthrose. Bei gesicherter Diagnose sind 10 Akupunkturbehandlungen innerhalb 6 Wochen vorgesehen, welche direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden.

Zusätzlich können wir Ihnen Akupunkturbehandlung (Körper- und Ohrakupunktur) bei vielen anderen Beschwerden als Selbstzahlerleistung anbieten.

Genauere Informationen, wie Akupunktur wirkt und bei welchen Erkrankungen sie angewendet werden kann, erhalten Sie in der Broschüre „Akupunktur und chinesische Heilkunst“, die Sie gerne auf Nachfrage an unserer Anmeldung bekommen. Im Anamnese- und Aufklärungsgespräch sollte die Eignung der Erkrankung individuell geklärt werden, ebenso wie Art, Frequenz und ungefähre Anzahl der nötigen Akupunktursitzungen.

Je nach Behandlungsaufwand betragen die Kosten pro Sitzung als Selbstzahlerleistung zwischen 26,81 € und 46,92 €. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten Akupunktur im Rahmen einer Schmerzbehandlung, also z.B. bei Kopf-, Gelenk- und Wirbelsäulenschmerzen. Auch bei anderen Beschwerden ist es ratsam, sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen.


Die Terminvergabe für das Anamnesegespräch erfolgt durch unser Praxisteam.

Sollten Sie sich für eine Akupunkturbehandlung entscheiden, ist es empfehlenswert, am Akupunkturtag lockere Kleidung zu tragen. Bringen sie außerdem ein großes Handtuch für die Liege mit.